Durch unsere jahrelange Erfahrung bieten wir Ihnen die Sicherheit, dass Sie ein Schadengutachten nach allen gültigen Richtlinien bekommen. Durch den häufigen Austausch mit Versicherungen wissen wir, auf welche Aspekte ein besonderes Augenmerk gelegt werden sollte, um seine Ansprüche schnell und nachhaltig durchzusetzen.
Letztendlich steht es ihnen am Ende frei, ob sie den entstandenen Schaden reparieren lassen.
Es besteht die Möglichkeit über eine Werkstatt abzurechnen, die resultierenden Reparaturkosten werden durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung getragen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, nach einem Schadengutachten abzurechnen. Es wird also eine fiktive Reparatur angenommen und die kalkulierten Reparaturkosten werden direkt an sie ausgezahlt. So haben Sie die volle Kontrolle, wann, wo und von wem Sie den entstandenen Schaden reparieren lassen.
Letztendlich sind Sie der oder die Geschädigte und wir als Sachverständige stehen ihnen beratend mit unserer Expertise zur Seite.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine telefonische Erstberatung oder suchen Sie uns an unserer Firmenanschrift in Hamburg auf.
Wir werden uns so schnell wie möglich um ihr Anliegen kümmern.